Befähigungsnachweis für gasförmige Brennstoffe
Für den Befähigungsnachweis für gasförmige Brennstoffe besteht folgende Übergangsregelung:
Jeder Techniker, der einen Befähigungsnachweis für gasförmige Brennstoffe beantragen oder behalten möchte, muss bei der Wallonischen Region einen Antrag auf eine provisorische Zulassung als Techniker für gasförmige Brennstoffe einreichen. Zu welchem Zeitpunkt Sie an der Schulung teilnehmen müssen, wird Ihnen die Wallonische Region mitteilen. Damit wir einen Überblick über die Anzahl zu schulender Personen behalten, möchten wir Sie bitten uns eine Kopie Ihres Antrags an die Wallonische Region zukommen zu lassen.
Als Zentrum möchten wie darauf hinweisen, dass diese Regelungen uns von der Wallonischen Region übermittelt wurden.
Hier können Sie den Antrag für die provisorische Zulassung als Techniker für gasförmige Brennstoffe runterladen
Weitere Informationen bezüglich der Gesetzgebung
Ansprechpartner bei der Wallonischen Region ist Pascal Theate (E-mail: pascal.theate@spw.wallonie.be).
Internetseite: http://airclimat.wallonie.be/
Die betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge in einem Unternehmen sind meist sehr komplex. 20 Teilnehmer hatten die Möglichkeit, anhand eines fiktiven Unternehmens wichtige betriebswirtschaftliche Kenntnisse zu erlangen und auszubauen. Sie konnten Ihre Kenntnisse in den Bereichen Bilanzierung, Gewinn- und Verlustrechnung, Liquiditätsplanung, Investionsrechnung und viele weitere Unternehmenssteuerungselemente vertiefen.
Die Aufgabe des Wochenendes bestand darin, das fiktive Unternehmen namens "Avanti" zum Erfolg zu führen. Das Unternehmen "Avanti" entwickelt und verkauft Motorroller. Die verschiedenen Teams managten das Unternehmen ganze vier Geschäftsjahre.
Während der Simulation wurden die Teilnehmer öfter vor unternehmerische Entscheidungen gestellt, die sie in der Gruppe eigenständig lösen mussten. Dabei spielten die Teams, die jeweils ein unternehmen leiteten, gegeneinander und lernten gegenseitig von den Auswirkungen ihrer jeweiligen Entscheidungen. Das Siegerteam erspielte einen Gewinn von 120 600 €. Herzlichen Glückwunsch!
Durch Königlichen Erlass vom 25/01/2011 – anwendbar seit dem 07-02-2011 hat sich folgendes geändert:Die Gültigkeit der ersten Schulung wird von 5 auf 7 Jahren verlängert, d.h.: wer seine Ausbildung in 2009 oder 2010 begonnen hat, dessen Bescheinigung hat jetzt eine Gültigkeit von 7 anstatt von 5 Jahren. mehr >
Das ZAWM Eupen wurde vom IEC (Institut des experts-comptables et des conseils fiscaux) zum Weiterbildungszentrum der Kategorie 1 ernannt.
Dies bedeutet, dass das ZAWM Eupen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen 120 Weiterbildungsstunden (innerhalb von 3 Jahren) für die Mitglieder des IEC berechtigt ist, Weiterbildungen zu organisieren und zu attestieren.
Quelle: http://www.mobilit.fgov.be/fr/route/Permis/permcond011.htm (12/07/2010)